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Kredit ohne Schufa, in Deutschland eigentlich nicht möglich

Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Pressemitteilung von: Der Banker
Der Banker - Kredit ohne Schufa
Der Banker - Kredit ohne Schufa
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Viele Finanzportale werben online oder in Zeitungsannoncen für einen Kredit ohne Schufa und viele Haushalte wollen diese Angebote annehmen. Was jedoch die wenigsten wissen ist, dass ein Kredit ohne Schufa in Deutschland überhaupt nicht möglich ist. Denn die Frage der Bonität ist hier immer relevant.


Was ist die Schufa?

Die Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, sammelt Daten über jeden Bürger. Wer in Deutschland ein Girokonto, einen Handyvertrag besitzt oder einen Kredit abzuzahlen hat, der wird in der Schufa gespeichert. Zu einem negativen Eintrag kommt es, wenn Raten nicht pünktlich, oder die Handyrechnung verspätet gezahlt wurde. Aber das sind noch recht harmlose Negativmerkmale.

Interessant wird es erst, wenn es zu Aufkündigungen von Krediten, Kündigung des Handyvertrages, Mahnbescheide oder sogar zu eidesstattlichen Versicherungen kommt. Liegt letzteres vor, wird die Kreditanfrage grundsätzlich abgelehnt.


Kredit trotz negativer Schufa

Mittlerweile haben die Banken allerdings die Praxis eingeführt, dass auch der Personenkreis, mit einer negativen Schufa, einen Kredit erhält. Das hängt allerdings von dem jeweiligen Negativmerkmal ab. Die Zinsen für einen solchen Kredit richten sich dann nach dem Negativmerkmal. Das bedeutet im Klartext, dass der Verbraucher mehr Zinsen zahlen muss, als der Personenkreis, der nur positive Merkmale bei der Schufa hat. Aus diesem Grund fällt auch häufig der Begriff „bonitätsabhängiger Zinssatz“.

Deshalb ist eigentlich der Begriff „Kredit ohne Schufa“ in solchen Fällen irreführend.


Kredit aus der Schweiz

Ein „echter“ Kredit ohne Schufa kommt aus der Schweiz. Hier hat auch der Verbraucher die Möglichkeit einen Kredit zu erhalten, wenn in Deutschland nichts mehr geht. Das liegt daran, dass sich die Schweizer Banken nicht um die Schufa kümmern. Sie melden auch einen solchen Kredit nicht der Schufa.

Trotzdem muss der Antragsteller für einen „Schweizer Kredit“ bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ihm das gewünschte Darlehen auch gewährt wird.


Diese Voraussetzungen sind:

- der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein

- er muss über einen ungekündigten Arbeitsplatz verfügen

- der Arbeitsplatz muss seit mindestens einem Jahr bestehen

- er muss die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen



Wie erhält der Verbraucher einen Kredit aus der Schweiz?

Es ist natürlich nicht notwendig, dass der Verbraucher eine Reise in die Schweiz unternimmt. Einen Schweizer Kredit kann bequem über das Internet beantragt werden. Hier finden sich einige Finanzportale, die solch einen Kredit anbieten.

Der Verbraucher benötigt die erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag und die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Diese werden an das Finanzinstitut geschickt, und dieses leitet wiederum die Unterlagen an die Banken in der Schweiz weiter. Von hier aus wird dann die Entscheidung für die Zusagen oder Absage gefällt.


Wie kommt der Kunde an das Geld?

Den Kreditbetrag bekommt der Antragsteller entweder auf sein Konto überwiesen oder als Barzahlung. Die erforderlichen Raten zur Rückzahlung können dann bequem überwiesen werden.


Kostet eine Anfrage Geld?

Definitiv nein. Eine Anfrage nach einem Schweizer Kredit kostet kein Geld. Allerdings tummeln sich leider auch „schwarze Schafe“ im Internet. Sie verlangen Geld, ohne dass eine Leistung erbracht wurde. Wird ein Kredit abgelehnt, ist das Geld futsch. Also Finger weg von dubiosen Anbietern, die zunächst eine Vorkasse haben wollen.

…weitere Informationen zum
www.der-banker.de/Schufafreiekredite.html

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Der Banker
Martin Bründl
Untere Bachstrasse 43
94315 Straubing
Tel.: 09933 1645
www.der-banker.de


SCHUFA-freie Kredite - Ein Produkt, das die Welt nicht braucht?

Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse
Wer das Stichwort „SCHUFA-freie Kredite“ im Internet in eine beliebige Suchmaschine eingibt, wird erstaunt zur Kenntnis nehmen, welche große Trefferzahl er erhält. Um dieses Stichwort hat sich inzwischen ein eigenständiger Markt entwickelt und ein Teil der Kreditwirtschaft wirbt offensiv um diese Art der potentiellen Kreditkunden. Was hat es damit auf sich? Der Beitrag beleuchtet die Interessenlage und schildert Hintergründe.

Was bedeutet „SCHUFA-freier Kredit“?

Die SCHUFA Holding AG ist ein privates Unternehmen, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird und Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen sammelt. Daneben gibt es eine Reihe weiterer sogenannter Auskunfteien, so dass der Name „SCHUFA“ im Sprachgebrauch häufig als Synonym auch für andere Datenbanken verwendet wird. Die personenbezogenen Daten werden von Banken oder Versandhandelsunternehmen in die Datenbank der Auskunftei eingetragen. Dort landen auch sog. Negativmerkmale. Darunter versteht man Informationen über ein tatsächliches oder vermeintliches vertragswidriges Verhalten eines Kunden (z.B. Nichtzahlung der Rechnung). Jedes Negativmerkmal belastet die Kreditwürdigkeit des Betroffenen, die anhand eines sog. Scorewertes berechnet wird. Möchte jemand einen Kreditvertrag abschließen und hat er einen zu niedrigen Scorewert, weil er in der Datenbank einer Auskunftei mit einem oder mehreren Negativmerkmalen erfasst ist, wird er keinen „normalen“ Kredit bekommen. „SCHUFA-freier“ Kredit bedeutet dann das explizite Angebot des Kreditgebers, die anhand der SCHUFA-Datenbank errechnete Kreditunwürdigkeit einfach auszublenden und trotzdem über einen Darlehensvertrag verhandeln zu wollen. Dies hat jedoch seinen Preis: die Kreditkonditionen bei „SCHUFA-freien“ Kreditangeboten sind meist schlechter als bei „normalen“ Kreditangeboten.

Die Datenbanken von Auskunfteien enthalten Fehler?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt der anerkennenswerte Zweck der Auskunfteien im Schutz der Kreditwirtschaft und der Allgemeinheit vor der Kreditvergabe an Kreditunwürdige. Auf diese Weise sollen Kredite günstiger werden, weil die statistische Ausfallquote gesenkt werden kann, wenn Kreditunwürdige anhand einer Kreditprüfung bereits im Vorfeld der Genuss eines Kredites verweigert wird. Soweit die Theorie.
Häufig sind die zu einer Person im Datenbestand gespeicherten Negativmerkmale jedoch rechtliche fragwürdig. In der Praxis sieht dies beispielsweise so aus: ein Betroffener nimmt eine Dienstleistung in Anspruch. Als das beauftragte Unternehmen die Rechnung präsentiert, stellt der Betroffene fest, dass er mit der Leistung unzufrieden ist, der Gegenstand kam mangelhaft an, die Rechnung ist überhöht oder falsch oder der Kunde hat Einwendungen. Diese bleiben jedoch unbeantwortet. Stattdessen fordert das Unternehmen den Rechnungsbetrag ab und versendet Mahnungen. Schließlich wird die Auskunftei mit einem Negativeintrag über die „schlechte Zahlungsmoral“ informiert. Häufig erfährt der Betroffene noch nicht einmal etwas von dem Eintrag. In diesem Fall handelt es sich um einen Negativeintrag bei einer bestrittenen Forderung. Dies ist klar rechtswidrig. Wird jemand in einem solchen Fall in die Datenbank einer Auskunftei als „Nichtzahler“ eingetragen, dann wir er damit als kreditunwürdig hingestellt und unter Umständen dafür bestraft, dass ein Verkäufer beispielsweise defekte Ware geliefert hatte.

Warum SCHUFA-freie Kredite? Wie ist die Interessenlage?

Wenn man berücksichtigt, dass eine Person mit einem Negativmerkmal oftmals als nicht mehr ausreichend kreditwürdig gilt, stellt sich die Frage, wieso Kreditgeber dann überhaupt „SCHUFA-freie“ Kredite anbieten? Auf den ersten Blick erscheint dies paradox zu sein: jeder, der einen Kredit vergibt, möchte diesen mit Zinsen zurückgezahlt bekommen. Warum bietet man deshalb überhaupt „SCHUFA-freie“ Kredite an? Auch Darlehensgeber haben meist nichts zu verschenken.
Allerdings weiß auch die Kreditwirtschaft, dass Negativeinträge in den Auskunfteien häufig falsch sind. Allein die SCHUFA Holding AG verwaltete im Jahre 2007 rund 433 Mio. Daten zu circa 65 Mio. Menschen. Dann kann man sich leicht ausrechnen, dass etwa drei Viertel aller Deutschen allein in dieser Datenbank erfasst sind. Wer eine Datenbank in dieser Größenordnung verwaltet, bei denen die Betreiber die Richtigkeit des Datenbestandes gar nicht selbst überwachen können, weil sie die Vertragsbeziehungen und Vertragsstörungen gar nicht kennen und erst umständlich bei ihrem Kunden nachfragen müssen, wird nicht ernsthaft erwarten, dass der Datenbestand in jedem Einzelfall eine objektive und auch richtige Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Kunden gibt. Das „Score-System“ arbeitet mit den Mitteln einer bloßen statistischen Wahrscheinlichkeit und nicht mit der objektiven Wahrheit im Einzelfall.
Deshalb wendet sich die Werbung für „SCHUFA-freie Kredite“ auch gar nicht an tatsächlich Kreditunwürdige, sondern nur an solche Personen, die laut dem Datenbestand der SCHUFA als kreditunwürdig gelten, deshalb keinen Kredit zu normalen Konditionen bekommen können, in Wirklichkeit aber gar nicht kreditunwürdig sind, sondern lediglich von einem fehlerhaften Eintrag belastet werden (= „virtuelle Kreditunwürdigkeit“). Dahinter verbirgt sich ein durchaus absurder Befund: den Markt für „SCHUFA-freie Kredite“ gibt es nur deshalb, weil die Datenbanken von Auskunfteien nicht gerade selten Fehler enthalten. Wären alle in den Datenbanken der Auskunfteien mit Negativmerkmalen belasteten Personen tatsächlich kreditunwürdig, könnte es den Markt für „SCHUFA-freie“ Kredite eigentlich gar nicht geben.

Wird bei der Werbung mit „SCHUFA-freien“ Krediten Missbrauchs betrieben?

Beim Geschäft mit „SCHUFA-freien Krediten“ tauchen obendrein Missbräuche auf. Personen, die sich an einen Kreditvermittler wenden, weil sie einen regulären Kredit gar nicht kriegen würden, müssen oftmals ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und tiefergehende Fragen beantworten. Dabei erlangt der Vermittler eine Fülle von Informationen aus den persönlichen und wirtschaftlichen Hintergründen des Betroffenen, die er sonst gar nicht kriegen würde. Gerade diese Informationen werden nicht nur zum Vorteil des Kreditsuchenden genutzt. Ein „SCHUFA-freier“ Kredit als Lockmittel hilft auch Adresshändlern, an günstige Gelegenheiten zu kommen, eine Fülle von personenbezogenen Daten über potentielle Kreditnehmer zu erlangen, die man anderweitig verwerten kann.
Gerät ein Betroffener später in eine wirtschaftliche Notlage, können die erlangten Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Missbrauchsfällen dazu benutzt werden, um werthaltige Teile des Vermögens preiswert im Rahmen einer Zwangsversteigerung in das Vermögen des Darlehensgebers zu transferieren.
Anzeigen für „SCHUFA-freie“ Kredite werden auch von Kapitalanlagevermittlern geschaltet, die gar keinen SCHUFA-freien Kredit veräußern möchten, sondern eine Kapitalanlage. Ein beliebter Trick besteht darin, sich gezielt eine Gruppe überschuldete Personen herauszusuchen, die trotzdem über ein regelmäßiges und sicheres Einkommen verfügen (Beamte bzw. Angestellte). Über das Vehikel des „SCHUFA-freien Kredites“ wird der anvisierten Zielgruppe etwa eine Eigentumswohnung mit dem Argument schmackhaft gemacht, dass das Kreditvolumen für persönliche Konsumzwecke erhöht werden könne, indem man ein Immobiliendarlehen aufnimmt und dieses Immobiliendarlehen das alte Darlehen ablöst. In Wirklichkeit geht es nur darum, aus einem vom Verbraucher gewünschten Kredit für Konsumzwecke einen umfassenderen Immobilienkredit zu machen, wobei die Werthaltigkeit der Kapitalanlage nicht gerade selten Fragen aufwirft.
Aus der anwaltlichen Praxis ist deshalb eher davon abzuraten, blauäugig auf derartige Angebote einzugehen.

Worauf muss man achten? Drum prüfe, wer sich bindet!

Wer einem Dritten Informationen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gibt, sollte erst sein Gegenüber sorgfältig prüfen und daraufhin abklopfen, ob er die erlangten Daten nicht missbraucht. Kreditvergabe ist genauso Vertrauenssache, wie die Kreditvermittlung. Dies gilt insbesondere für Personen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und denen es darum geht, z. B. durch eine Zwischenfinanzierung werthaltige Vermögensgegenstände zu retten. Allzu sorgloses und blauäugiges Verhalten kann einen noch größeren Vermögensschaden zur Folge haben, als er bei einem überlegtem und abwägendem Verhalten eingetreten wäre.

Ulrich Schulte am Hülse
Rechtsanwalt

Wir haben die Thematik rund um die Auskunfteien umfassend für Sie aufbereitet. Ergänzende Informationen zum Thema finden Sie auch in den nachfolgenden Beiträgen auf unserer Internetseite
www.schultelaw.de/2008:

Inkassomethoden: Wann ist ein Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG unzulässig?
Die Sache mit der SCHUFA: Wie wehre ich mich gegen fehlerhafte Einträge?
Bankrecht: Wie funktioniert Scoring?
Musterklage wegen Datenschutzverletzung erhoben
Eintrag bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht
Bankrecht: Kann in SCHUFA-Fällen bundesweit geklagt werden?
Datenschutzrecht: Gesetzesvorhaben soll Scoring transparenter machen
In der SCHUFA-Datenbank stehen auch Haftbefehle
Obskure Fälle: SCHUFA-Eintrag nach Ablauf von 20 Jahren
OLG Frankfurt: Schadensersatz gegen Auskunftei bei falscher Auskunft

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Recherche.
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse

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